Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Sie ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen, welche im Falle seines Todes Wirkung entfaltet.
Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.